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03.02.2025
03.02.2025
25267 Landgericht Berlin II

Unzulässiger Einwand des Vermieters zur technischen Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit einer Mängel­beseitigungs­maßnahme im Voll­streckungs­verfahren

03.02.2025Der Einwand des Vermieters, die Vornahme der Mängel­beseitigungs­maßnahmen sei ihm technisch unmöglich oder unzumutbar, kann im Voll­streckungs­verfahren nach § 887 ZPO nicht geltend gemacht werden. Materielle Einwendungen sind insofern im Rahmen der Voll­streckungs­gegen­klage gemäß § 767 ZPO zu erheben. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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