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09.03.2025
09.03.2025
25416 Anwaltskanzlei Lenné

Unzulässiger Schufa-Eintrag: Meldung von Haupt- und Nebenforderung

28.02.2025Banken sind immer schnell mit Negativmeldungen an die Schufa Holding AG und schaden so den Verbrauchern erheblich, da deren wirtschaftliches Leben dadurch stark beeinträchtigt wird. Wenn aus einer solchen Negativmeldung aber nicht klar hervorgeht, welches die Haupt- und Nebenforderungen sind, ist sie unzulässig.So hat das OLG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 22.11.2024 (Az.: 17 U 2/24) entschieden. Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 5 BDSG dürfe nur eine fällige und offene Hauptforderung an die Schufa Holding AG übermittelt werden. Eine Nebenforderung sei von der Datenübermittlung nicht betroffen, da diese keine Rückschlüsse auf mangelnde Zahlungsfähigkeit oder mangelnden Zahlungswillen des Schuldners zuließe. ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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