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18.10.2024
18.10.2024
24721Verwaltungsgericht Düsseldorf

Unzulässiges Halten nur eines Hahns im allgemeinen Wohngebiet

04.10.2024Das Halten nur eines Hahns in einem allgemeinen Wohngebiet kann wegen Vorliegens von unzumutbaren Störungen durch das Hahnenkrähen unzulässig sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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