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21.11.2024
21.11.2024
24880 Kammergericht Berlin

Unzulässiges Verbot des Mitführens von Mobiltelefonen oder Notebooks während Hauptversammlung

05.11.2024Es ist unzulässig einen Aktionäre das Mitführen eines Mobiltelefons oder Notebooks zur Hauptversammlung zu verbieten. Kommt es zu einem Ausschluss von der Hauptversammlung, weil das Verbot missachtet wurde, so liegt eine Verletzung des Teilnahmerechts vor. Die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse können dann angefochten werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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