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18.10.2024
18.10.2024
24677Amtsgericht Gelnhausen

Unzulässigkeit einer Kamera bei Möglichkeit der Ausrichtung auf Nachbargrundstück

25.09.2024Besteht die Möglichkeit, dass eine Kamera das Nachbargrundstück erfassen kann, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Unter­lassungs­anspruch zu. Insofern genügt die Befürchtung einer Überwachung. Dies gilt erst recht im Rahmen eines angespannten Nach­barschafts­verhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Gelnhausen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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