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12.03.2025
12.03.2025
25412 Rosentreter & Scholz

Urkundenfälschung: Welche Strafe droht?

28.02.2025Was bedeutet Urkundenfälschung?Urkundenfälschung (§ 267 StGB) bezeichnet die absichtliche Herstellung, Veränderung oder Verwendung einer Urkunde, um einen falschen Eindruck zu erwecken und dadurch einen rechtlichen Vorteil zu erlangen. Eine Urkunde ist ein Dokument, das Beweiskraft hat und rechtliche Relevanz besitzt, wie zum Beispiel Verträge, Zeugnisse oder Ausweise.Es gibt zwei Hauptformen der Urkundenfälschung:In Deutschland ist die Urkundenfälschung im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Konkret findet sich die gesetzliche Grundlage in den §§ 267 bis 274 StGB. Diese Paragraphen behandeln verschiedene Aspekte der Urkundenfälschung, einschließlich der Herstellung und Verwendung falscher oder verfälschter Urkunden sowie der entsprechenden ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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