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21.11.2024
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11532 Verwaltungsgericht Koblenz

VG Koblenz: Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren zahlen

01.07.2020Das Land Rheinland-Pfalz kann Sondernutzungs­gebühren für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen von gewerblich genutzten Grundstücken erheben. Die Bemessung der Gebührenhöhe anhand des Gebührenkatalogs des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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