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21.11.2024
21.11.2024
18342 Verwaltungsgericht Mainz

VG Mainz: Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit

27.04.2022Die Einbürgerung eines Ausländers in den deutschen Staatsverband setzt u.a. voraus, dass seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Belege hierfür können sich bei einem Fehlen amtlicher (Ausweis-)Dokumente im Einzelfall auch aus den Erklärungen und Identitäts­unterlagen von Familienangehörigen im Ausland ergeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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