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26.02.2025
26.02.2025
25386 Oberlandesgericht Zweibrücken

Veränderungen an der Statik sind beim Verkauf eines Hauses dem Käufer ungefragt mitzuteilen

26.02.2025Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträger­konstruktion ersetzt, muss dies einem potentiellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Dies hat der 7. Senat des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken festgestellt und der Klage eines Ehepaars aus Pirmasens gerichtet auf die Rückabwicklung eines Immobilien­kaufvertrags stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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