wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
23662 Anwaltskanzlei Harzewski

Verarbeitung privater Kontaktdaten von Beschäftigten

02.05.2024Keine ErforderlichkeitAber auch die Sächsische Datenschutz- und Transparenz­beauftragte sieht in diesen Fällen grundsätzlich keine Erforderlichkeit, auch nicht wenn Beschäftigte während ihrer Freizeit telefonisch erreicht werden sollen, um diese kurzfristig dienstlich einzusetzen.Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden kommt im Beschäfti­gungsverhältnis eine wirksame Einwilligung regelmäßig nicht in Betracht, da von einer Freiwilligkeit regelmäßig nicht ausgegangen werden kann.Nach Ansicht der Datenschutz­beauftragten wäre von Verantwortlichen außerdem darzulegen, welchen Vorteil die/der Beschäftigte erlangt oder welche gleichgelagerten Interessen der Dienstherr und die/der Beschäftigte verfolgen. So genüge zum Beispiel die generelle ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
rechtsanwalt-harzewski.de mehr von rechtsanwalt-harzewski.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Verarbeitung_privater_Kontaktdaten_von_Beschaeftigten