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12.09.2024
12.09.2024
24341 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Verbot der Werbung für Schönheits­operationen mit Vorher-Nachher-Bildern gilt auch für schematische Darstellungen: Oberlandesgericht Koblenz 23-04-2024

06.08.2024Eine Unterspritzung der Lippen mittels Hyaluron ist ein chirurgischer Eingriff. Eine Werbung für einen solchen Schönheitseingriff darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben - dies gilt auch dann, wenn diese Bilder nur eine schematisierende Darstellung und keine richtigen Fotos zeigen, denn auch diese Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Heilmittel­werbegesetz (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.4.2024 - 9 U 1097/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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