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15.01.2025
15.01.2025
25185 Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen

Verfassungs­gerichtshof NRW kann möglichen Verstoß des NRW-Haushaltsgesetz 2023 gegen die Schuldenbremse nicht prüfen

15.01.2025Die Einhaltung der – für den Haushalts­gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen verbindlichen – Schuldenbremse unterliegt nicht der Überprüfung durch den Verfassungs­gerichtshof. Das hat der Verfassungs­gerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und einen Normenkon­trollantrag zum Haushaltsgesetz 2023 als unzulässig verworfen. Eine inhaltliche Entscheidung darüber, ob der Landeshaushalt für das Jahr 2023 gegen die Anforderungen der Schuldenbremse verstößt, ist deshalb nicht ergangen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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