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21.11.2024
21.11.2024
22805 Verwaltungsgericht Berlin

Verfassungs­schutzschutz­bericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen zur AfD

08.02.2024Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungs­schutz­bericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD vorerst nicht korrigieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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