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28.04.2025
28.04.2025
25764 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Vergütungsansprüche eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

28.04.2025Arbeitsgericht Düsseldorf (10. Kammer), Urteil vom 27.06.2024, Aktenzeichen 10 Ca 545/24 Amtliche Leitsätze: Die Darlegungs- und Beweislast für die Nichtigkeit der Vergütungs­vereinbarung mit einem Betriebsrats­mitglied trägt der Arbeitgeber. Insoweit kommen dieselben Grundsätze zur Anwendung, wie sie für die korrigierende Rückgruppierung gelten. Dem Arbeitgeber obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung, ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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