wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
22747 Oberlandesgericht Celle

Verhängung von Ordnungsmitteln setzt Vorliegen der Belehrung über Folgen des Verstoßes gegen Umgangsregelung voraus

31.01.2024Wegen eines Verstoßes gegen eine gerichtliche Umgangsregelung ist die Verhängung von Ordnungsmitteln nur dann möglich, wenn der Betroffene über die Folgen einer Zuwiderhandlung belehrt wurde (§ 89 Abs. 2 FamFG). Daher können Umgangsverstöße, die vor Zustellung der Belehrung erfolgt sind, nicht geahndet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Verhaengung_von_Ordnungsmitteln_setzt_Vorliegen_der_Belehrung_ueber_Folgen_des_Verstosses_gegen