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21.11.2024
21.11.2024
21202 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Kontakts zum Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten setzt entsprechendes ausdrückliches Verbot voraus

07.08.2023Soll gegen ein Elternteil ein Ordnungsmittel verhängt werden, weil es außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt zum Kind hatte, so setzt dies ein ausdrückliches Verbot des Umgangs mit dem Kind außerhalb geregelter Umgangszeiten voraus. Anderenfalls ist die Umgangsregelung unbestimmt und aus ihr kann nicht vollstreckt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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