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03.12.2024
03.12.2024
23659 Landgericht Berlin II

Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden

02.05.2024Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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