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02.04.2025
02.04.2025
25616 Amtsgericht Remscheid

Verlangen zur Belegeinsicht umfasst nicht Pflicht zur Vorlage von Zahlungsbelegen

01.04.2025Verlangt ein Mieter im Rahmen einer Betriebskosten­abrechnung Belegeinsicht, so umfasst dies nicht die Pflicht zur Vorlage von Zahlungsbelegen. Dies muss der Mieter vielmehr ausdrücklich fordern. Dies hat das Amtsgericht Remscheid entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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