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21.11.2024
21.11.2024
14643 Oberlandesgericht Koblenz

Verlassen der Unfallstelle kann zum Verlust des Kaskoschutzes führen

16.04.2021Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss. Hierauf hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hingewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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