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21.11.2024
21.11.2024
22798 Kammergericht Berlin

Vermieter kann bei un­missverständlicher Ankündigung des Mieters zur Verweigerung künftiger Mietzahlungen fristlose Kündigung aussprechen

07.02.2024Kündigt ein Mieter unmissverständlich an, künftig keine Mietzahlungen mehr leisten zu wollen, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass er abwartet, ob tatsächlich keine Mietzahlungen erfolgen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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