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19.09.2024
19.09.2024
24603 Amtsgericht Hildburghausen

Vermieter muss für Instandsetzung einer bei Feuerwehreinsatz zerstörten Tür aufkommen

11.09.2024Muss aufgrund einer Notsituation des Mieters die Wohnungseingangstür von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden, so muss für die Instandsetzung der Tür grundsätzlich der Vermieter aufkommen. Dies hat das Amtsgericht Hildburghausen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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