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24.04.2025
24.04.2025
25724 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Verpächterin eines Hotels darf Vertrag bei Zimmervermietung an Geflüchtete nicht kündigen

22.04.2025Die Vermietung von Zimmerkontingenten an eine Kommune zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter überschreitet nicht den Nutzungszweck eines zum Hotelbetrieb gepachteten Gebäudes. Dies gilt jedenfalls, solange hiermit keine übermäßige Abnutzung oder sonstige Beeinträchtigung für den Verpächter verbunden ist, die über die übliche Nutzung durch Hotelgäste hinausgeht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die auf Räumung und Herausgabe des Hotels gerichtete Klage der Verpächterin abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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