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04.12.2024
04.12.2024
25020 Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

Verringerung der Betriebskosten durch Modernisierung rechtfertigt keinen Verzicht auf Angabe der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten in Ankündigungs­schreiben

04.12.2024Ein Vermieter muss im Rahmen eines Ankündigungs­schreibens für Modernisierungs­maßnahmen auch dann die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten nach § 555 c Abs. 1 Nr. 3 BGB angeben, wenn diese sich der Voraussicht nach verringern. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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