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15.09.2024
15.09.2024
24367 Kanzlei am Südstern

Versehentliche Reisestornierung trotz fünffachem “Verklicken”?

05.08.2024Reiserecht kann manchmal kompliziert erscheinen, insbesondere wenn es um Stornierungen geht. Ein aktueller Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde (Az: 275 C 20050/23, Entscheidung vom 18.04.2024), gibt interessante Einblicke in die rechtliche Bewertung einer vermeintlich versehentlichen Stornierung. In diesem Blogartikel beleuchten wir die Hintergründe des Falles und die Entscheidung des Gerichts.Im Juni 2023 buchte der Kläger eine 9-tägige Reise nach Faro (Portugal) für sich und seine Ehefrau bei einem Reiseveranstalter. Die Buchungssumme belief sich auf 4.548,26 EUR. Kurz nach der Buchung stornierte der Kläger die Reise über die Homepage des Anbieters. Der Reiseveranstalter belastete daraufhin das Konto des Klägers mit einer Stornogebühr ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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