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03.12.2024
03.12.2024
18730 Oberlandesgericht Bremen

Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig

22.06.2022Kommt es zu einem Brandschaden in einem Wohnhaus, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde anstatt eine andere Herdplatte auszuschalten, kann die Wohn­gebäude­versicherung ihre Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 25 % kürzen. Denn dem Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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