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21.11.2024
21.11.2024
23377 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Versicherungs­schaden nach Brand eines Oldtimers: Bei historischen Fahrzeugen auf vertragliche Sonderbedingungen achten!

05.03.2024Mit den Besonderheiten bei der Versicherung historischer Fahrzeuge hatte sich das Landgericht Frankenthal zu befassen: Steigt der Wert eines Oldtimers nach Abschluss der Versicherung an, so ist der Betrag der Wertsteigerung womöglich vom Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht erfasst. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert anzupassen. Darauf hat die Richterin im Streit wegen eines ausgebrannten Oldtimers hingewiesen. Eine auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung hat sie wegen Unterdeckung abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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