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08.09.2024
08.09.2024
24241 Amtsgericht Berlin-Wedding

Verstoß gegen Wirt­schaftlich­keits­gebot kann nicht mittels Bezugnahme auf Berliner Betriebs­kosten­übersicht belegt werden

22.07.2024Ein Verstoß gegen das Wirt­schaftlich­keits­gebot kann nicht durch die Bezugnahme auf die Berliner Betriebs­kosten­übersicht belegt werden. Die darin enthaltenen Durchschnittswerte bieten aber einen ersten Anhaltspunkt für ein unwirtschaftliches Handeln des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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