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26.12.2024
26.12.2024
25006 Landgericht Lübeck

Kfz-Versicherung muss angeblich manipulierten Unfall beweisen können

02.12.2024Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflicht­versicherung für die Schäden aufkommen. Geht die Versicherung aber von einer Unfallmanipulation aus, dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem "Unfall" einverstanden war. Das Landgericht Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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