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21.11.2024
21.11.2024
17346 Finanzgericht Münster

Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar

06.12.2021Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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