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21.11.2024
21.11.2024
18216 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Verwirkung des Rechts auf Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung

04.04.2022Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung ist nach mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe der Beurteilung verwirkt. Der Beamte setzt durch seine Untätigkeit den Anschein, nichts gegen die Beurteilung unternehmen zu wollen. Dies hat das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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