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14.03.2025
14.03.2025
25401 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Verzug mit Betriebs­kosten­nachzahlung in Höhe von zwei Monatsmieten rechtfertigt fristlose Kündigung

27.02.2025Zahlt ein Mieter die Betriebs­kosten­nachzahlung nicht, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, wenn die Nachzahlung einen Betrag von mindestens zwei Monatsmieten erreicht. Insofern ist § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB entsprechend anzuwenden. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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