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30.01.2025
30.01.2025
25254 Bundesarbeitsgericht

Verzugszinsen sind ab Fälligkeit einer Sozialplanabfindung zu zahlen

30.01.2025Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungs­stellenspruchs fällig. Dies hat das Bundesarbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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