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16.09.2024
16.09.2024
24526 Hamburgisches Verfassungsgericht

Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" ist überwiegend durchzuführen

09.09.2024Das Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" ist überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht. Dies hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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