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07.04.2025
07.04.2025
25653 Taher

Volksverhetzung nach § 130 StGB – Strafverteidigung durch Ihren Anwalt für Strafrecht

07.04.2025Was ist Volksverhetzung gemäß § 130 StGB?Der Tatbestand der Volksverhetzung schützt den gesellschaftlichen Frieden und die Menschenwürde. Er stellt das gezielte Aufstacheln zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder das Aufrufen zu Gewalt unter Strafe. Die Taten können durch Worte, Schriften oder über digitale Medien erfolgen. Besonders Online-Veröffentlichungen stehen zunehmend im Fokus der Strafverfolgung.Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.Ein Vorwurf nach § 130 StGB hat oft gravierende Auswirkungen – beruflich, persönlich und öffentlich. Umso wichtiger ist eine fundierte Verteidigung. Als Strafverteidiger analysiere ich die Beweislage, prüfe die Zulässigkeit der Ermittlungen und entwickle ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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