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21.11.2024
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12010 Oberlandesgericht Stuttgart

Voll­kasko­versicherung haftet nicht für Schäden nach Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle

13.08.2020Ein Schaden, der durch das Überfahren einer nicht erkannten Fahrbahnschwelle entsteht, stellt keinen Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar. Für einen solchen Schaden haftet nicht die Voll­kasko­versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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