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31.03.2025
31.03.2025
25584 Oberlandesgericht Saarbrücken

Vom Kind miterlebte häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil kann Umgangsausschluss rechtfertigen

26.03.2025Erlebt ein Kind häusliche Gewalt eines Elternteils gegen das andere Elternteil mit, so kann dies gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB zu einem Umgangsausschluss führen. Die miterlebte Gewalt wirkt sich auf das Kind in Form von psychischer Gewalt aus. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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