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10.01.2025
10.01.2025
25167 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Von FBI übermittelte Chatkommunikation mittels ANOM-Messenger unterliegt keinem Beweis­verwertungs­verbot

10.01.2025Eine vom FBI übermittelte Chatkommunikation über den Messenger-Dienst ANOM unterliegt keinem Beweis­verwertungs­verbot. Es liegt insbesondere keine polizeiliche Tatprovokation vor. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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