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21.11.2024
21.11.2024
16771 Finanzgericht Münster

Von Sterbegeld­versicherung getragene Beerdigungskosten sind nicht als Erbfallkosten abzugsfähig

15.09.2021Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeld­versicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Versicherungs­anspruch an ein Bestattungs­unternehmen abgetreten wurde. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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