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14.04.2025
14.04.2025
25333 Verwaltungsgericht Neustadt

Von einer die zulässigen Grenzwerte der 26. BImSchV einhaltenden Mobilfunkanlage gehen keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus

17.02.2025Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbe­scheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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