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21.11.2024
21.11.2024
20379 Oberlandesgericht Celle

Vorbeifahren an Müllfahrzug setzt nicht stets Schritt­geschwindig­keit und Seitenabstand von 2 m voraus

22.03.2023Wer an ein im Einsatz befindliches Müllfahrzeug vorbeifahren will, muss nicht stets mit Schritt­geschwindig­keit fahren und einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten. Im Einzelfall kann auch eine Geschwindigkeit von 13 km/h und ein Seitenabstand von 50 cm ausreichen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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