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21.11.2024
21.11.2024
12806 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Vorerst kein Outdoor-Training in Kleingruppen

01.12.2020Ein Fitnesstrainer ist beim Ober­verwaltungs­gericht mit seinem Eilantrag gescheitert, die Corona­schutz­verordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Mit Beschluss vom 25. November 2020 hat das Ober­verwaltungs­gericht diesen Antrag abgelehnt und damit seine Entscheidung vom 13. November 2020 zum Verbot des Freizeit- und Amateursports bestätigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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