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09.03.2025
09.03.2025
25422 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Vorerst keine Korrektur des Verfassungs­schutzberichts 2022 zu Aussagen über die AfD

03.03.2025Das Bundesministerium des Innern muss den Verfassungs­schutzbericht des Bundes für das Jahr 2022 wegen darin enthaltener Aussagen zur AfD weiterhin nicht korrigieren. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hat das Oberverwal­tungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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