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12.12.2024
12.12.2024
25055 Landgericht Berlin II

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Früherer Mieter hat Auskunftsanspruch über Höhe der Nachmiete

11.12.2024Im Falle eines durch den Vermieter vorgetäuschten Eigenbedarfs steht dem früheren Mieter gemäß § 242 BGB ein Anspruch auf Auskunft über die Höhe der Nachmiete zu. Denn dem früheren Mieter kann ein Anspruch auf Herausgabe des Mehrerlöses gemäß § 285 BGB zustehen. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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