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21.02.2025
21.02.2025
25355 Amtsgericht Berlin-Kreuzberg

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Keine zeitliche Begrenzung des Miet­differenz­schadens

19.02.2025Muss ein Vermieter wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs auf den Ersatz des Miet­differenz­schadens des Mieters haften, so besteht die Haftung zeitlich unbegrenzt. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Abänderungsklage geschützt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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