wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
10199 Amtsgericht Coesfeld

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadens­ersatz­anspruch umfasst Miet­differenz­schaden für Dauer von 3 ½ Jahren

16.01.2020Der Schadens­ersatz­anspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Miet­differenz­schaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Vorgetaeuschter_Eigenbedarf_Schadensersatzanspruch_umfasst_Mietdifferenzschaden_fuer_Dauer_von_3