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30.06.2024
30.06.2024
23963 Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Vorhandensein von Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und Gartenhaus spricht allein nicht für aufwändig gestaltetes Wohnumfeld

28.06.2024Allein das Vorhandensein von Rasenflächen, Pflanzenbeeten, Gehwegbefestigungen und eines Gartenhauses spricht nicht für ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld. Vielmehr ist ein besonderer gärtnerischer bzw. architektonischer Aufwand erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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