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16.09.2024
16.09.2024
24310 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Vorlage von Bewerbungs­unterlagen zur Unterrichtung des Betriebsrats bei Einstellungen bei digitalem Bewerbungsprozess

31.07.2024Bundesarbeits­gericht, Beschluss vom 13.12.2023, Aktenzeichen 1 ABR 28/22 Leitsatz: Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungs­unterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungs­verfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungs­unterlagen ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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