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13.09.2024
13.09.2024
24431 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Vormund konnte während Corona-Pandemie auch telefonisch wirksam bestellt werden

21.08.2024Bis Ende 2022 sollte die Bestallung eines Vormundes mittels Handschlags bei persönlicher Anwesenheit des Vormundes erfolgen (§ 1789 S. 2 BGB). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat beschlossen, dass eine Bestellung auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein kann, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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