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21.12.2024
21.12.2024
25085 Kanzlei Nussmann

Vorsicht, Steuerfalle Familienheim

18.12.2024Der Fachanwalt für Erbrecht, der Kanzlei Nussmann weist auf eine grobe Steuerfalle hin. Weit bekannt ist die Steuervergünstigung beim Vererben des Familienheimes. Der Erbe wird für dieses Familienheim von der Erbschaftssteuer befreit, wenn er zehn Jahre ab dem Erbfall im Familienheim wohnt. Der Anwalt für Erbrecht erläutert einen einfachen Fall. Eheleute setzten sich als Erben […]Der Beitrag Vorsicht, Steuerfalle Familienheim erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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