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21.11.2024
21.11.2024
23926 Kanzlei Schmalenberg

Vorsicht bei Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen

19.06.2022Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln, welche vorsehen, dass Ansprüche zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern innerhalb einer in der Klausel festgelegten Zeit entweder außergerichtlich oder klageweise gegenüber der anderen Partei geltend zu machen sind. Anderenfalls verfallen sie ersatzlos. Dies betrifft auf Arbeitnehmerseite häufig ausstehende Lohnansprüche für geleistete Überstunden oder Ansprüche auf Urlaubsabgeltung. In der Regel sind Fristen in Ausschlussklauseln kürzer als die gesetzliche Regelverjährung von drei Jahren.Erst kürzlich hatte ich einen Arbeitsvertrag aus der Drogerie in der Hand, was mich, Rechtsanwältin Schmalenberg, zu diesem Blogbeitrag inspirierte. Denn Arbeitnehmer sollten Vorsicht bei Ausschlussklauseln walten ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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